Mit dem Auslaufen der Corona-Übergangsregeln am 2.4.2022 und dem Inkrafttreten der "Niedersächsischen Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung)" am 3.4.2022 entällt in vielen Bereichen die staatlich vorgegebene Maskenpflicht, 2G- oder 3G-Zugangsbeschränkungen und Personenobergrenzen.
Für unsere Schützenhalle gilt: Auch wir wollen grundsätzlich alle Beschränkungen aufheben, bitten aber eigenverantwortlich um weitere Einhaltung der bekannten Hygiene-, Abstands- und Maskenregelungen.
Stand: 02.04.2022